Informationen zum Brexit

Welche Auswirkungen hat der Austritt der Briten auf Nachtexpress-Sendungen?

Der Brexit und die Folgen

Durch die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, gab es mit dem Vollzug des Austritts zum 01. Januar 2021 Änderungen für Zoll und Transport. Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion. Es wurde bereits viel in der Presse über Unklarheiten berichtet. Vor Weihnachten stauten sich die Lastwagen an der Grenze.

 

Hier haben wir die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

 

  • Zwischen der EU und UK werden für Warenlieferungen aus beiden Gebieten keine Zölle erhoben . Das heißt aber nicht, dass die administrative Zollabwicklung entfällt. Auch wenn das Handelsabkommen besagt, dass überwiegend keine Zollgebühren anfallen, müssen trotzdem Zollanmeldungen inklusive Handelsrechnung abgegeben werden, und es fallen Einfuhrumsatzsteuern an.

 

  • Viele Handelspartner und Transportunternehmen wissen nicht, dass Waren im Verkehr zwischen der EU und UK nur dann zollfrei sind, wenn sie EU- oder UK-Ursprungswaren sind. Dies muss durch sogenannte Präferenznachweise belegt werden.

 

  • Besonderheiten gelten, wenn die Ware nicht in einem Abkommensland vollständig hergestellt wurde, sondern sich aus Einzelteilen zusammensetzt, die in verschiedenen Ländern hergestellt wurden, beispielsweise in China. Dann kann kein präferenzieller EU-Ursprung bestätigt werden und die Zollbegünstigungen entfallen.

 

  • Da Großbritannien mit der Schweiz ein eigenes Abkommen geschlossen hat, kann Ware mit Präferenzursprung Schweiz nur zollbefreit nach Großbritannien geliefert werden, wenn sie nicht vorab in der EU zum freien Verkehr abgefertigt wurde und direkt aus der Schweiz dorthin befördert wird.

 

  • Für Sendungen nach Irland findet ein Transit durch Großbritannien statt, deshalb wird auch hierfür zukünftig eine Handelsrechnung benötigt.